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   OLG Hamm, 11.03.2010 - I-21 U 148/09   

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https://dejure.org/2010,9437
OLG Hamm, 11.03.2010 - I-21 U 148/09 (https://dejure.org/2010,9437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2010 - I-21 U 148/09 (https://dejure.org/2010,9437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2010 - I-21 U 148/09 (https://dejure.org/2010,9437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DIN 4109 Beiblatt 9; BGB § 634
    Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für Schallschutzmaßnahmen bei störenden Badgeräuschen - Schallschutz bestimmt sich nach dem Notwendigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfolgung sekundärer Mängelansprüche durch einen einzelnen Wohnungseigentümer? (IMR 2010, 439)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 14
  • NZM 2011, 814
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
    Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu (zur Abgrenzung der Rechte siehe BGH NJW 2007, 1952 Tz 18ff.; Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 634 Rnrn. 14ff.).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
    Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind (BGH BauR 2007, 1570; BauR 2009, 1288).
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
    Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind (BGH BauR 2007, 1570; BauR 2009, 1288).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Entsprechendes gelte für ihre - durch das Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2010(21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) bestätigte - Behauptung, dass eine Schalldämmung der Haustrennwände durch das nachträgliche Aufbringen von biegeweichen Vorsatzschalen nicht erreicht werden könne, wozu das LG den Sachverständigen M zumindest ergänzend habe befragen müssen.

    Die Klägerin ist - insbesondere auch, soweit durch die Anbringung von Vorsatzschalen zur Herstellung vertragsgerechter Schalldämmaße Sondereigentum betroffen ist - auch unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Hamm vom 11.03.2010 (21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) im Hinblick auf die Ermächtigung durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 26.01.2010 (vgl. dazu 9/190 GA) bzw. vom 14.12.2010 (vgl. Anlage K12) berechtigt, Zahlung an sich zu verlangen.

    Ob der - auf das Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2010 (21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) gestützte - erstinstanzliche Einwand der Beklagten in dem am 16.06.2011 kurz vor der mündlichen Verhandlung vom 20.06.2011 eingegangenen Schriftsatz vom 16.06.2011 (110 ff. GA, dort zu 5.), dass eine Schalldämmung der Haustrennwände durch das nachträgliche Aufbringen von biegeweichen Vorsatzschalen nicht (bzw. nicht hinreichend) erreicht werden könne, wozu das LG den Sachverständigen M zumindest ergänzend habe befragen müssen, vom LG zu Recht wegen grob sorgfaltswidriger, unentschuldigter Verspätung gemäß §§ 296 Abs. 2, 282 ZPO nicht berücksichtigt worden ist, kann dahinstehen, da dieser von der Berufung der Beklagten aufrechterhaltene Einwand jedenfalls nicht begründet wäre.

    Insoweit ist es auch nicht entscheidungserheblich, dass der im von der Beklagten zitierten Verfahren OLG Hamm I-21 U 148/09 (a.a.O., Rn 28) beauftragte Sachverständige dort dargelegt hat, dass sich ein im Einfamilienreihenhausbau übliches Schalldämmmaß von über 60 dB "normalerweise selbst mit biegeweichen Vorsatzschalen nicht erreichen lasse.".

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Die Werbeaussagen können daher nicht als konkretisierende und präzisierende Erklärungen der Vertragsparteien oder als sonstige vertragsbegleitende Umstände, die bestimmte Pflichten der Klägerin begründen könnten, angesehen werden (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urt. v. 11.04.2010 - 21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14 - 17, juris Rdn. 14).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 19 U 166/15

    Anforderungen an den Schallschutz einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie

    Abweichende Entscheidungen etwa des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 11.3.2010 - 21 U 148/09, in: NJW-RR 2011, 14 ff.) oder des Landgerichts Bonn (Urteil vom 20.11.2013 - 13 O 335/12, abrufbar bei juris), die von stärkeren Einschränkungen für die Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer betreffenden Mangelbeseitigungsansprüchen einzelner Erwerber ausgehen, stehen nicht mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, in Einklang und sind auch nicht gerechtfertigt, weil sie - über die mit der Beteiligung an einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendigerweise verbundenen Beschränkungen hinaus - die individuellen Rechte des einzelnen Eigentümers im Verhältnis zu "seinem" Verkäufer zu weitreichend und ohne zwingende Notwendigkeit beschneiden würden.
  • OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 217/12

    Hemmung der Verjährung von der Eigentümergemeinschaft zustehenden

    Dies ist nur dann der Fall, wenn sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum ausschließlich im Sondereigentum auswirkt (BGH NJW 1990, 1663; OLG Hamm NJW-RR 2011, 14).
  • LG Ingolstadt, 20.02.2019 - 33 O 1812/17

    Abgasskandal: Mängelgewährleistungsanspruch gegen den Händler

    Die Höhe des Nutzungsersatzes ergibt sich aus der Multiplikation des Bruttokaufpreises und der zurückgelegten Fahrtstrecke geteilt durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges (vergleiche OLG Hamm NJW-RR 2011, 14 123).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10

    Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängel an der Bausubstanz des

    Gerade aber in einem solchen Fall, in dem der Erwerber nach den Umständen erwarten kann, dass die Wohnung/das Reihenhaus in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären (BGH, Urt. vom 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm, Urt. vom 11.03.2010, Az. 21 U 148/09).
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